E-Buddy's e.U. — Gültig ab April 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Leistungen von E-Buddy's zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von E-Buddy's. Eine Zustimmung per E-Mail ist ausreichend.
Alle Angebote von E-Buddy's auf der Internetseite von www.ebuddys.at sind unverbindlich und freibleibend. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
Für Preise und Zahlungsbedingungen ist jeder Zwischenhändler selbst verantwortlich und können wir nicht eingreifen.
Die Herstellung unserer Produkte dauert mindestens 14 Tage bis 10 Wochen je nach Auftragslage.
Wir beliefern nur den Fachhandel. Für Garantie- und Gewährleistungsfälle muss jeder Vertragshändler auf seine Kosten das Fahrzeug zu uns bringen und wieder abholen, oder wir übernehmen den Transport und stellen dem Händler die Kosten in Rechnung.
(entfällt bei Abschluss einer Versicherung)
Die Lieferung der Ware ist über das Unternehmen E-Buddy's e.U. nicht versichert!
Ort des Gewährleistungsübergangs ist der Firmensitz der E-Buddy's e.U.:
📧 E-Mail: office@ebuddys.at
🌐 Web: www.ebuddys.at
📍 Adresse: Cornelius Flir Straße 9, A-5280 Braunau am Inn
Mangelhafte Teile werden von uns auf Garantie ersetzt.
Folgendes wird NICHT ersetzt:
Wichtig: Bei Nichteinhaltung von Service-Intervallen entfallen alle Gewährleistungs- und Garantieansprüche. Service-Intervalle können jederzeit schriftlich unter office@ebuddys.at angefordert werden.
Garantieleistungen werden zu unseren Händlerkonditionen, wenn nicht anders vereinbart, verrechnet. Die Höhe der Leistung variiert je nach Kundenvereinbarung.
Die Gewährleistung wird auf Basis von Gewerbe zu Gewerbe zum Weiterverkauf ausgeschlossen.
Die Garantie beträgt 2 Jahre auf unsere Produkte unter Einhaltung der vorgeschriebenen Service-Intervalle.
Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegenüber E-Buddy's e.U. stehen ausschließlich dem ursprünglich kaufenden Vertragshändler zu. Bei Weiterverkauf des Artikels gehen diese Ansprüche nicht auf den nachfolgenden Käufer über; der weiterverkaufende Vertragshändler bleibt seinen eigenen Kunden gegenüber für Gewährleistung und Garantie allein verantwortlich.
Offensichtliche Mängel der Ware sind von Unternehmen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen.
Unternehmer sind überdies verpflichtet, verdeckte Mängel innerhalb von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist:
Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt jedoch nicht, wenn uns grobes Verschulden zurechenbar ist oder Körper- und Gesundheitsschäden eingetreten sind.
Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Dem Käufer stehen bei Waren des Anbieters insoweit die regelmäßigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
Gegenüber Unternehmern leisten wir bei Mängeln von Neuware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung.
Verlangt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 6 der aufgeführten AGB in der aktuellen Fassung.
Stand: April 2026
E-Buddy's e.U. — Ihr Partner für E-Mobilität